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AKTUELLE INFORMATION ZU KONZERTKARTEN

+++ AKTUELLE INFORMATION ZU KONZERTKARTEN +++
 
Liebe KonzertbesucherInnen,
Großveranstaltungen über 1000 Besucher sind derzeitig bis zum 31.08.2020 leider untersagt. Darüber hinaus sind bisher weder Voraussetzungen noch Auflagen definiert unter denen Konzerte in naher Zukunft stattfinden können .
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir für alle bisher betroffenen Konzerte entweder bereits Ersatztermine gebucht haben oder an diesen unter Hochdruck arbeiten. Wir hoffen, in Kürze alle neue Termine auf unseren Online Portalen bekanntgeben zu können. Ihr bereits gekauftes Ticket behält für die jeweilige Ersatzveranstaltung Gültigkeit. Sie müssen nichts weiteres unternehmen.
Aufgrund der Extremsituation in der sich die Kulturbranche befindet (Veranstaltungen waren als erste von den Einschränkungsmaßnahmen betroffen und werden als letztes in gewohnter Form wieder zugelassen), sind wir jedem Kunden außerordentlich dankbar, wenn er sein Ticket behält. Wir haben derzeit und werden auf nicht absehbare Zeit keine Einnahmen generieren und betreiben unser Geschäft seit Jahrzehnten ohne jegliche Unterstützung von öffentlichen Geldern. Der noch vorhandenen Cashflow ist ein unverzichtbarer Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen und dem weiteren Bestehen der unabhängigen und nicht subventionierten Kulturszene in ihrer unvergleichlichen Vielfalt.
Definitiv abgesagt und ersatzlos gestrichen sind bisher nur:
Peter Frampton | Finale: The Farewell Tour 2020 (komplett)
Bitte beachten Sie, dass wir als nationaler Veranstalter & Vermittler nicht Ihr unmittelbarer Vertragspartner oder Ansprechpartner für Ticketrückerstattungen sind. Für den Verkauf von Tickets und das Inkasso ist der örtliche Veranstalter des Konzertes zuständig.
Bitte beachten Sie, dass der Bundestag ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht verabschiedet hat. Dieses Gesetz sieht vor dem Veranstalter das Recht einzuräumen Tickets die vor dem 08.03.2020 gekauft worden sind in einen Gutschein umzuwandeln. Dieser Gutschein kann bis Ende 2021 eingelöst werden und ist nur für Konzerte des selben örtlichen Veranstalters gültig. Sollte der Gutschein nicht bis zum 31.12.21 eingelöst worden sein, steht dem Inhaber eine Auszahlung des Gutscheinwerts zu.
Bei der Absage einer Veranstaltung haben sie Anspruch auf einen Gutschein. Bei verschobenen Konzerten behält die Karte ihre Gültigkeit. Sollten sie nicht in der Lage sein den Ersatztermin wahrzunehmen können Sie einen Gutschein anfordern.
Wenn Sie einen Gutschein erhalten wollen, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle oder das Ticketsystem, bei der die Karten erworben wurden. Es liegt in der Entscheidung der örtlichen Veranstalter, ob sie Gutscheine ausgeben wollen oder auch Barauszahlungen genehmigen.
 
Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung und beantworten Ihnen diese unter corona@rbk-fusion.de
 
Ihr RBK Fusion Team